Die deutsche Bundesregierung hat im September 2020 beschlossen 3 Milliarden Euro im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetzes (KHZG) in die Digitalisierung der Krankenhäuser zu investieren. Die imito AG setzt sich schon seit 5 Jahren hierfür ein und ist daher bestens aufgestellt um die Förderkriterien des Gesetzes im Rahmen der sogenannten Fördertatbestände 3 und 4 zu erfüllen.
Fördertatbestand 3: Gefördert werden IT-Lösungen, die die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für deren Erstellung verringern.
Fördertatbestand 4: Gefördert werden klinische Entscheidungsunterstützungssysteme welche Ärzte und Pflegefachpersonen in Ihren Entscheidungen bezüglich der Wahl der durchzuführenden Diagnostik, Therapie oder Medikation unterstützen.
Hierbei werden jegliche Kosten gefördert - von der Anschaffung und individuellen Anpassung der Software, über Personalkosten für Schulungen bis hin zur Wartung.
Es sind verschiedene Ebenen in der Auszahlung der Fördermittel beteiligt. Der Krankenhausträger stellt zunächst eine Bedarfsanmeldung beim jeweiligen Bundesland, welches wiederum die Mittel beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt. Dieses hat im Zuge des KHZG’s die Mittel vom Bund bereitgestellt bekommen.
Um die Fördermittel voll auszuschöpfen, muss die Bedarfsmeldung rechtzeitig beim Bundesland eingehen. Da das Bundesland 3 Monate Zeit hat die jeweiligen Projektunterlagen zu prüfen und erst dann die Mittel beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt, ist es empfehlenswert allerspätestens bis zum 31.09.2021 den Bedarf beim Bundesland zu stellen.
Die einem Land zustehenden Fördermittel, die nicht bis zum 31. Dezember 2021 vollständig ausgeschöpft wurden, werden durch das Bundesamt für Soziale Sicherung an den Bund zurückgeführt.
Ab 2025 soll sogar ein Abschlag von 2% des Rechnungsbetrages für alle (teil-)stationäre Patienten anfallen, falls das Krankenhaus die im KHZG geforderten Dienste nicht bereitstellen kann.
Fördermittel werden gewährt für Vorhaben, die frühestens am 2. September 2020 begonnen haben. Die geförderten Maßnahmen sollen wiederum bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Grundsätzlich wird ein Vorhaben über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren gefördert.
Um die laufenden Kosten nach Abschluss des Förderzeitraums möglichst gering zu halten, bieten wir Ihnen gerne Kauflizenzen an, sodass Sie ab 2025 nur für eine eventuelle Wartung aufkommen müssen.
Der erste Schritt ist die Bedarfsanmeldung bei dem jeweiligen Bundesland. Unter diesem Link ist das offizielle Formular des Bundesamtes für Soziale Sicherung zu finden.
Wir haben für diese Bedarfsanmeldung die offizielle Schulung für IT-Dienstleister des Bundesamtes für Soziale Sicherung absolviert. Daher können wir Sie bestmöglich beraten, wie Sie alle Fördermittel bis zum 30.09.2021 formgerecht beantragen. Grundsätzlich können wir alle Projektdetails ausfüllen, sodass Sie nur noch 6 Details angeben müssen.
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