Vor kurzem haben wir über das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Digitalisierung von Krankenhäusern und Kliniken berichtet.
Eine ähnliche Möglichkeit besteht nun mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Das Gesetz ist seit 01.01.2019 in Kraft und ermöglicht, Massnahmen zur Digitalisierung der Pflegeeinrichtungen bis zum 31.12.2023 fördern zu lassen.
Ziel der Förderung ist es, mit Hilfe von Digitalisierung von Prozessen in der ambulanten und stationären Pflege massgeblich zur Reduzierung der Arbeitsbelastung beizutragen und so mehr Zeit für die personenzentrierte Pflege und Betreuung der Patienten zu schaffen. Das bedeutet, dass diejenigen digitalen Hilfsmittel unterstützt werden, die zur Entlastung des Personals beitragen. Es können somit die Kosten für digitale Wunddokumentation oder die Anschaffungs- und Lizenzkosten für u. a. die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (z. B. auch Smartphones oder Tablets) gefördert werden. Die Entlastung des Personals ist einer der zentralen Zwecke unserer App imitoWound, weshalb sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Darüber hinaus umfasst der Support auch unser Success Pack, das unseren Support und Schulungen zu imitoWound umfasst.
Die Förderung kann bis zu 40 % der Anschaffungskosten betragen, wobei sie auf 12.000 Euro begrenzt ist. Es handelt sich um einen einmaligen Beitrag, der unter mehreren Beschaffungen für technische und digitale Hilfsmittel aufgeteilt werden kann. Somit kann fast eine Hälfte der Kosten für imitoWound staatlich gefördert werden!
Alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die nach §72 SGB XI zugelassen sind, können diese Förderung beantragen. Alle Antragsunterlagen werden dann an den zentralen Stellen für Anträge bei der AOK oder DAK eingereicht.
Detaillierte Informationen, inklusive Antragsformulare, finden Sie unter diesem Link.